Hallo Leute,
kurz vorab: Ich bin neben meiner Eigenschaft als OpenSource-Programmierer (schamlose Eigenwerbung, Mitstreiter erwünscht) Jura-Student.
Ich würde gern den ein oder anderen Artikel zum Thema Software und Recht verfassen (vor allem einführendes Material, keine tieferen Fachausführungen). Also so Sachen wie „Was ist eigentlich Urheberrecht“, „wie entsteht Urheberrecht an einer Software“, „Was sind Lizenzen“ usw. Natürlich auch Erklärungen über die GPL und andere OSS-Lizenzen, aber eben nicht nur. Bevor ich damit anfange — und ich kann nicht versprechen, dass ich überhaupt dazu komme — wollte ich fragen, ob es in Ordnung ist, wenn diese Artikel auch auf OSBN erscheinen. Immerhin betrifft das vor allem Software allgemein, aber eben auch Open-Source (wer kennt nicht den Kleinkrieg zwischen den GPL- und den MIT/BSD-Befürwortern? Wer hat nicht schomal von GPL-Verletzungen gehört?).
Also, was meint ihr? Ist das zu Offtopic?
Valete,
Quintus